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   OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20   

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OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20 (https://dejure.org/2021,53009)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.12.2021 - 3 A 386/20 (https://dejure.org/2021,53009)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 3 A 386/20 (https://dejure.org/2021,53009)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 25 b
    Zur Frage des ununterbrochenen Aufenthalts nach § 25 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG; kein Anspruch auf Verfahrensduldung; unterlassene Abschiebung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
    Ihm müsse entsprechend der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34/18 - insbesondere unter dem Gesichtspunkt seines mehrjährigen und weiterhin tolerierten Aufenthalts sowie der weiterhin erteilten Beschäftigungserlaubnis eine Verfahrens- bzw. Ermessensduldung erteilt werden.

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist nach der Rechtsprechung des Senats bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich, d. h. soweit sich nicht ausnahmsweise aus dem anzuwendenden Recht ein anderer Zeitpunkt ergibt, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat (SächsOVG, Urt. v. 11. Februar 2021 - 3 A 973/19 -, juris Rn. 21, und Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 17; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 2019 - 1 C 34/18 -, juris Rn. 19).

    Die Erteilung einer Duldung zur Gewährleistung eines effektiven Rechtschutzes kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugutekommen kann (BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 2019, a. a. O. Rn. 30).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
    Unerheblich ist dabei, ob Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden; nach dem gesetzlichen Regelungsmodell kommt es nur auf das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs an (BVerwGE 131, 370 Rn. 19 ff.; BVerwGE 145, 153 Rn. 25).

    Demzufolge ist der Einkommens- und Bedarfsberechnung grundsätzlich der Personenkreis zugrunde zu legen, der sich aus den Regeln über die Bedarfsgemeinschaft gemäß § 9 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 bis 3a SGB II ergibt (BVerwGE 145, 153, Rn. 26).

  • OVG Sachsen, 13.09.2021 - 3 B 295/21

    Verfahrensduldung bei § 25 a Abs. 2 AufenthG und § 25 b AufenthG; zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
    Dabei ist unter einer Duldung im vorgenannten Sinn nicht nur eine rechtswirksam erteilte Duldung (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 24; Urt. v. 27. Januar 2009 - 1 C 40/07 -, juris Rn. 14) zu verstehen, sondern auch ausreichend, wenn die Abschiebung im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und daher ein Rechtsanspruch auf Duldung besteht (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 13. September 2021 - 3 B 295/21 -, juris Rn. 12).

    Im Fall des § 25b Abs. 1 AufenthG sind diese Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt, da die Norm ihrem Wortlaut nach gerade einen Aufenthalt in der Bundesrepublik voraussetzt (SächsOVG, Beschl. v. 13. September 2021 - 3 B 295/21 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
    Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 26. November 2020, welcher am 8. Dezember 2021 eingegangen ist, darauf verwiesen, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (- 1 C 3/97 -) die Nichtvollziehung einer vollziehbaren Ausreisepflicht ohne zureichenden Grund zwar ein tatsächliches Abschiebungshindernis begründen könne, aber der Kläger erst zu Beginn des Jahres 2020 seine Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig - 3 K 109/19 - gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 22. Mai 2018 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 12. Dezember 2018 zurückgenommen habe.

    Es entspricht der gesetzgeberischen Konzeption des Aufenthaltsgesetzes - wie zuvor dem Ausländergesetz -, einen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer entweder unverzüglich abzuschieben oder ihn nach § 60a Abs. 2 AufenthG zu dulden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. März 2003 - 2 BvR 397/02 -, juris Rn. 37 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 25. September 1997 - 1 C 3/97 -, juris Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
    Unerheblich ist dabei, ob Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden; nach dem gesetzlichen Regelungsmodell kommt es nur auf das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs an (BVerwGE 131, 370 Rn. 19 ff.; BVerwGE 145, 153 Rn. 25).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
    Es entspricht der gesetzgeberischen Konzeption des Aufenthaltsgesetzes - wie zuvor dem Ausländergesetz -, einen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer entweder unverzüglich abzuschieben oder ihn nach § 60a Abs. 2 AufenthG zu dulden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. März 2003 - 2 BvR 397/02 -, juris Rn. 37 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 25. September 1997 - 1 C 3/97 -, juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
    Ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland erfolgt jedenfalls, indem ein solches durch schriftliche und unterschriebene Erklärung abgegeben wird (Hailbronner, Aufenthaltsgesetz, Loseblatt- Sammlung Stand: Dezember 2019, § 25b Rn. 27; OVG LSA, Urt. v. 7. Dezember 2016 - 2 L 18/15 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
    Dabei ist unter einer Duldung im vorgenannten Sinn nicht nur eine rechtswirksam erteilte Duldung (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 24; Urt. v. 27. Januar 2009 - 1 C 40/07 -, juris Rn. 14) zu verstehen, sondern auch ausreichend, wenn die Abschiebung im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und daher ein Rechtsanspruch auf Duldung besteht (vgl. BVerwG, a. a. O. Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 13. September 2021 - 3 B 295/21 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
    Während es der Senat entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung hierfür ausreichen lassen hat, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht offensichtlich zu verneinen sein dürfen (SächsOVG, Beschl. v. 13. August 2021 - 3 B 277/21 -, juris Rn. 29), genügt es nach dem Bundesverwaltungsgericht (a. a. O.) - wohl strenger - für einen Anspruch auf Verfahrensduldung nicht, wenn die erforderlichen Voraufenthaltszeiten oder die anderen Voraussetzungen der Norm noch nicht erfüllt sind, ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft.55 Selbst wenn der Senat weiter davon ausginge, dass eine sog. Verfahrens duldung zu erteilen ist, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des § 25b AufenthG nicht offensichtlich zu verneinen sind, stand dem Kläger ein Anspruch auf Erteilung einer solchen weder ab dem 21. Mai 2018 noch ab dem 21. Juni 2018 zu.
  • OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 A 973/19

    Blaue Karte EU; Fachkraft; Qualifikation; angemessene Beschäftigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist nach der Rechtsprechung des Senats bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich, d. h. soweit sich nicht ausnahmsweise aus dem anzuwendenden Recht ein anderer Zeitpunkt ergibt, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat (SächsOVG, Urt. v. 11. Februar 2021 - 3 A 973/19 -, juris Rn. 21, und Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 17; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 2019 - 1 C 34/18 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20

    Ehegattennachzug; Erwerb von Sprachkenntnissen nach Einreise; Integrationsbedarf;

  • BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05

    Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung: Antragsänderung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 18 B 1059/20

    Streit um die Erteilung einer Ausbildungsduldung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 11 S 1998/15

    Antragserfordernis für Erteilung eines Aufenthaltsrechts;

  • OVG Sachsen, 24.02.2021 - 3 D 66/20

    Duldung; Sperrwirkung; Unionsbürger; Aufenthaltsrecht sui generis

  • OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20

    Duldung; Begriff der Sicherung des Lebensunterhalts; keine Berücksichtigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - 4 MB 52/21

    Aufenthaltserlaubnis - Nachweis mündlicher Deutschkenntnisse

  • BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80

    Antrag auf Ausstellung einer Duldungsbescheinigung an einen Asylbewerber -

  • VG Bayreuth, 23.06.2021 - B 6 K 20.171

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17

    Duldung; Duldungsbescheinigung; qualifizierte Bescheinigung

  • OVG Sachsen, 09.01.2020 - 3 A 748/16

    Ausbildungsförderung; Berufsunfähigkeitsrente; Rückforderung; Zusicherung;

  • OVG Sachsen, 02.11.2022 - 3 B 236/22

    Nachhaltige Integration; atypische besondere Integrationsleistungen;

    Entgegen seinem Vorbringen in der Beschwerdebegründung war er auch nicht im Besitz einer sog. Verfahrensduldung, da die "Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument", die ihm anlässlich seiner Vorsprache bei der Ausländerbehörde am ... ausgehändigt werden sollte, wegen des vorzeitigen Verlassens des Termins aber nicht ausgehändigt werden konnte, weder eine ausdrückliche noch konkludent erteilte Duldung darstellt (vgl. dazu ausführlich: SächsOVG, Urt. v. 9. Dezember 2021 - 3 A 386/20 -, juris Rn. 43 ff., 84) und der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt auch keinen Anspruch auf eine Duldung, auch keine sog. Verfahrensduldung hatte.22 Die Erteilung einer Duldung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugutekommen kann (BVerwG, a. a. O. Rn. 30).

    Während es der Senat entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung hierfür ausreichen lassen hat, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht offensichtlich zu verneinen sein dürfen (SächsOVG, Beschl. v. 13. August 2021 - 3 B 277/21 -, juris Rn. 29), genügt es nach dem Bundesverwaltungsgericht (a. a. O.) - wohl strenger - für einen Anspruch auf Verfahrensduldung nicht, wenn die erforderlichen Voraufenthaltszeiten oder die anderen Voraussetzungen der Norm noch nicht erfüllt sind, ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft (SächsOVG, Urt. v. 9. Dezember 2021, a. a. O. Rn. 54).

  • OVG Sachsen, 17.05.2023 - 3 A 104/23

    Daueraufenthaltsrecht; Unionsbürger; Scheidung; Aufenthaltskarte; Visumverfahren;

    Die gerichtliche Auffassung, dass die ihm erteilten Bescheinigungen über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument keine Duldungen darstellten, ist nicht zu beanstanden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. Dezember 2021 - 3 A 386/20 -, juris Rn. 84) und wird vom Kläger auch nicht in Frage gestellt.

    Eine Verfahrensduldung kann daher nicht erteilt werden, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des begehrten Aufenthaltstitels nicht erfüllt, ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 2019 - 1 C 34/18 -, juris Rn. 30 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 9. Dezember 2021 - 3 A 386/20 -, Rn. 53 ff. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21

    Ausbildungsduldung

    Allerdings folgt aus dem rechtswidrigen Verwaltungshandeln nicht, dass dem Ausländer die begehrte Duldung oder Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, da dies - wie schon das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - anhand von deren Tatbestandsvoraussetzungen zu beurteilen ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. Dezember 2021 - 3 A 386/20 -, juris Rn. 80).
  • VGH Bayern, 12.09.2022 - 10 CE 22.1925

    Kein ein Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 10 CE 21.2930 - juris Rn. 4; SächsOVG, U.v. 9.12.2021 - 3 A 386/20 - juris Rn. 38).
  • VG Düsseldorf, 25.05.2022 - 27 L 1120/22
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2021 - 18 B 1370/21 -, Rn. 12ff. m.w.N.; vgl. auch: Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 3 B 412/21 -, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 3 A 386/20 - VG München, Urteil vom 17. März 2022 - M 10 K 21.3767 - VG Saarland, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 6 L 1100/21 -, sämtlich juris.
  • OVG Sachsen, 09.09.2022 - 3 B 223/22

    Duldung; Abschluss der Ausbildung; Verfahren vor der Härtefallkommission

    Allerdings folgt aus dem rechtswidrigen Verwaltungshandeln nicht, dass dem Ausländer die begehrte Duldung oder Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, da dies anhand von deren Tatbestandsvoraussetzungen zu beurteilen ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. Dezember 2021 - 3 A 386/20 -, juris Rn. 80).
  • OVG Sachsen, 28.03.2023 - 3 B 234/22

    Einstweilige Duldung; Aufenthaltserlaubnis; Visumerfordernis; Einreisetypizität;

    Nach einer unschädlichen, weil nur kurzzeitigen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. Dezember 2021 - 3 A 386/20 -, juris Rn. 61) Unterbrechung auf das Erlöschen der Aufenthaltsgestattung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AsylG durch Eintritt der Rechtskraft des die Asylklage abweisenden Urteils am 16. Juli 2020 erhielt er seit dem 25. August fortlaufend Duldungen.
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